Haftpflichtschaden

 

Machen Sie nach einem unverschuldeten Unfall oder einem Schadenereignis Ihre Schadensersatzansprüche geltend. Die rechtliche Grundlage bildet der § 249 BGB "Art und Umfang des Schadensersatzes".Der Geschädigte hat das Recht, einen Kfz-
Sachverständigen (Gutachter) frei zu wählen!

Dieses gilt auch für die Reparaturwerkstatt, das ist Vertrauenssache.
Kosten wie z.B. Gutachten, Abschleppen, Ersatzwagen oder Nutzungsausfall, Reparaturkosten, Telefon und Anwalt die bei der  unfallbedingten Schadensregulierung entstehen, trägt die Versicherung des Unfallverursacher.

Auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung ihr Schadenmanagement in Anspruch zu nehmen (eigene Gutachter und Partnerwerkstätten) brauchen Sie nicht einzugehen.

 

Wertminderung

 

Wenn ein Unfallfahrzeug durch die Reparatur nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte (vor dem Schaden=nach dem Schaden), so kann der Geschädigte ein gesonderten Schadensersatz der Wertminderung geltend machen. Diese wird durch den Kfz- Sachverständigen ermittelt.

 

Kaskoschaden

 

Gern erstelle ich Ihnen ein Schadengutachten oder eine Reparaturkalkulation nach einem selbst verschuldeten Unfall. Das Honorar wird unkompliziert mit Ihrer Versicherung abgerechnet vorausgesetzt, Sie lassen sich vorab eine Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben.

 

Schadenkalkutation bei Bagatellschaden

 

Bei einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro werden in der Regel keine kompletten Schadengutachten erstellt. In diesem Fall können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe mithilfe eines Kurzgutachten oder einer Reparaturkostenermittlung beziffern.

 

Wertgutachten

 

Seien Sie im Schadensfall vorbereitet!

Der Markt für Oldtimer- und Liebhaberfahrzeuge unterliegt starken Schwankungen. Eine Wertermittlung stellt den Marktwert dar, der nur eine begrenzte Gültigkeit haben kann. Es sollte in regelmäßigen Abständen oder nach einer Veränderung des Fahrzeugzustandes (Restauration) eine Wertermittlung erfolgen. Bitte beachten Sie auch die vertraglichen Vereinbarungen mit den speziellen Oldtimer-Versicherern.

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© Kfz-Sachverständiger Steffen Gottschalk

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